Forderungen der SNB-Koalition an die SNB, FINMA, Regierung und Politik

Die SNB-Koalition fordert diese auf, ihr Mandat wirksam umzusetzen und die globale Erwärmung und den Verlust der Biodiversität effektiv und proaktiv zu bekämpfen. Dazu bedient sie sich aller ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, koordiniert ihre Arbeit mit der FINMA und informiert das Parlament und die Öffentlichkeit über Fortschritte und andere Maßnahmen.

Transitionplan: SNB und FINMA veröffentlichen 2022 einen gemeinsamen Plan mit konkreten Massnahmen in der Geldpolitik und der Finanzmarktregulierung, welcher aufzeigt, wie sie proaktiv und effektiv dazu beitragen die Umsetzung des 1,5-Grad-Pfads und der Biodiversitätsziele zu erreichen.

1. Währungsreserven: Neuausrichtung des Anlageportfolios der SNB auf den 1,5-Grad-Pfad und die Biodiversitätsziele.
Dies beinhaltet:

  • Ab 2022: Transparenz über alle Anlagepositionen und Treibhausgasemissionen.
  • 2022: Eine Anlagestrategie für den 1,5-Grad-Pfad und die vollständige Wiederherstellung der biologischen Vielfalt mit konkreten Massnahmen.
  • 2022: Ausstieg aus Unternehmen mit Projekten, welche fossile Brennstoffe und Abholzung betreffen.
  • Ab 2023: Investitionen ausschliesslich in Unternehmen mit einem aussagekräftigen, öffentlich zugänglichen Übergangsplan (Science Bases Targets Initiative).
  • Regelmässige Messung der Fortschritte im Hinblick auf die Anpassung an das Pariser Klimaabkommen und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Falls keine Angleichung erfolgt, weitere Massnahmen ergreifen.

2. Regulierung des Schweizer Finanzsystems: Die SNB arbeitet mit der FINMA und den politischen Entscheidungsträgern zusammen, um alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den gesamten Schweizer Finanzplatz im Sinne des Pariser Abkommens und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu regulieren. Dies umfasst:

  • Ab 2022: Makroprudenzieller Klima- und Biodiversitäts-Stresstest (basierend auf dem “Worst Case-Szenario”) und dessen öffentliche Bekanntgabe.
  • 2022: Klima- und Biodiversitäts-Offenlegungspflichten für alle Schweizer Finanzinstitute.
  • 2023: Anpassung der Eigenkapitalanforderungen unter Berücksichtigung von Klima- und Biodiversitätsrisiken und Veröffentlichung der Methode. Es werden “one-for-one” Kapitalanforderungen für Kreditdienstleistungen und Versicherungen neuer fossiler Projekte eingeführt, um Klima- und Finanzrisiken anzugehen. Das bedeutet ganz einfach, dass die Bank oder Versicherung für jeden finanzierten Franken einen Franken zurücklegen muss, um zukünftige Verluste der fossilen Industrien auszugleichen.
  • 2023: Alle Investitionen in Öl, Gas, Kohle und Abholzung als nicht liquide und nicht stabil zu betrachten.
  • Regelmässige Messung der Fortschritte bei der Anpassung an das Pariser Abkommen und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Falls keine Angleichung erfolgt, weitere Massnahmen ergreifen.

3. Einbindung der Bürger*innen und demokratische Rechenschaftspflicht: Die SNB soll eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft, Bürger*innen und externer Expert*innen umsetzen, indem sie regelmässig öffentliche Konsultationen und neue Formen der Berichterstattung an das Parlament einführt.

4. Gewinnausschüttung: Die Nationalbank, Bund und Kantone schaffen gemeinsam ein Verfahren, dass eine moderate Erhöhung der SNB-Gewinnausschüttung zugunsten der dringenden sozialökologischen Transformation der Wirtschaft ermöglicht.

5. Bundesrat und Parlament haben schnellstmöglich erforderliche Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Darüber hinaus müssen die Kantonsregierungen als Hauptaktionäre der Nationalbank ihre Verantwortung wahrnehmen.

Stand: Dezember 2021