Compatibilité climatique

Ituma Personalvorsorgestiftung

Charakterisierung

Die Ituma Personalvorsorgestiftung liegt mit einem Anlagevolumen (Ende 2021) von rund 0.2 Mia. CHF schätzungsweise im Bereich der Top 150+ der Pensionskassen der Schweiz.

Nachhaltigkeits-/ESG-Politik

Der Website ist keine Nachhaltigkeitspolitik oder der Einbezug von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) beim Anlageprozess zu entnehmen

Kommentar Klima-Allianz

  • Der Bundesrat hat bereits Mitte 2019 eine Arbeitsgruppe „Sustainable Finance“ eingesetzt. Er verweist auf die internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen des Pariser Klimaabkommens sowie der UN-Sustainable Development Goals (Agenda 2030). Die Bestrebungen zielen auf Branchenvereinbarungen hin. Diese sollen insbesondere zur Erhöhung der Transparenz darüber führen, ob und wie die Akteure sich nachhaltig ausrichten.
  • Der ASIP hat im Juli 2022 eine ESG-Wegleitung für Schweizer Pensionskassen veröffentlicht, worin er festhält: “Steigende regulatorische Nachhaltigkeitsanforderungen in der EU wirken sich zunehmend auch auf die Schweiz aus und erhöhen den Druck auf die Pensionkassen. Um potenziellen Reputationsschäden vorzubeugen und im Interesse der Destinatäre, ist es notwendig, dass sich ASIP-Mitglieder stärker mit den umwelt- und sozialrelevanten Wirkungsmechanismen von Finanzmarktmassnahmen auseinandersetzen”.
  • Die ESG-Wegleitung für Schweizer Pensionskassen des ASIP empfiehlt den Mitgliedern einen Handlungspfad auf der Basis der doppelten Materialität – sowohl den Einbezug der finanziellen ESG- und Klimarisiken (“financial materiality”) als auch die Umstellung auf eine ESG- und Klima-positive Wirkung auf die Realwirtschaft (“impact materiality”).
  • Folglich sollte sich die Ituma Personalvorsorgestiftung damit auseinandersetzen, wie sie die gesamtgesellschaftliche Wirkung ihrer Anlagepolitik in Zukunft transparent gegenüber der Öffentlichkeit darstellen wird, einschliesslich des Berichtes, ob und wie sie ESG- und Klimarisiken berücksichtigt, oder warum nicht.
  • Gleichermassen sollte sie in einem ersten Schritt Grundsätze einer Nachhaltigkeits-/ESG-Politik gemäss der ESG-Wegleitung für Schweizer Pensionskassen des Pensionskassenverbands ASIP erarbeiten und kommunizieren, die in umfassend nachhaltiger Weise in die Entscheide im eigentlichen Anlageprozess eingreifen.

Berücksichtigung der Klimarisiken als Teil der ESG-Politik, Beachtung des Rechtsgutachtens NKF

Die Berücksichtigung von Klimarisiken im Anlageprozess ist gemäss dem Rechtsgutachten von NKF Teil der Sorgfaltspflicht.

Die Ituma Personalvorsorgestiftung besitzt keine öffentliche Strategie zum Umgang mit dem Klimawandel, die ihre Anlagepolitik betrifft.

Kommentar Klima-Allianz

  • Der Pensionskassenverband ASIP empfiehlt in seinem Leitfaden für die Vermögensanlage (Juli 2018): “ESG-Risiken und Klimarisiken sind … Teil der ökonomischen Risiken und müssen im Rahmen der Definition der Anlagestrategie entsprechend analysiert werden”.
  • Der ASIP hat im Juli 2022 eine ESG-Wegleitung für Schweizer Pensionskassen veröffentlicht, worin er festhält: “Steigende regulatorische Nachhaltigkeitsanforderungen in der EU wirken sich zunehmend auch auf die Schweiz aus und erhöhen den Druck auf die Pensionkassen. Um potenziellen Reputationsschäden vorzubeugen und im Interesse der Destinatäre, ist es notwendig, dass sich ASIP-Mitglieder stärker mit den umwelt- und sozialrelevanten Wirkungsmechanismen von Finanzmarktmassnahmen auseinandersetzen”.
  • Ihre Treuhandpflicht gegenüber ihren Versicherten gebietet es, dass die Ituma Personalvorsorgestiftung definiert, mit welchen Massnahmen sie diesen Risiken begegnen will, und diese gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert.

Getätigte Schritte der Dekarbonisierung des Portfolios

Die Ituma Personalvorsorgestiftung hat bis heute keine Schritte zur Dekarbonisierung des Portfolios getätigt.

Mitgliedschaft in Vereinigungen für Nachhaltigkeit

Es ist keine Teilnahme an einer Vereinigung für Nachhaltigkeit ersichtlich.

Klimawirksames Engagement und Stimmrechtsausübung (Ausland, Schweiz)

Die Ituma Personalvorsorgestiftung besitzt keine Politik zum Investor’s Engagement, und es findet keine Stimmrechtsausübung bei Unternehmen im Ausland statt.

Messung des CO2-Fussabdrucks oder des finanziellen Klimarisikos mit Szenarioanalyse

Es ist keine Absicht einer Bestimmung der Klimaverträglichkeit durch Messung des CO2-Fussabdrucks oder der potenziellen Wertverluste auf dem Portfolio durch Szenarioanalyse publiziert.

Planung weitergehender Massnahmen zur Dekarbonisierung auf Portfolioebene

Die Ituma Personalvorsorgestiftung hat keine Absicht bekanntgegeben, einen Paris-kompatiblen Dekarbonisierungspfad konzeptionell vorzubereiten.​

Schlussfolgerung:

Keine Klimaverträglichkeit:

  • Fehlende Nachhaltigkeitspolitik auf der Basis von ESG Kriterien (Environmental, Social, Governance) unter Beachtung der ESG-Wegleitung für Schweizer Pensionskassen des Pensionskassenverbands ASIP.
  • Keine Berücksichtigung der finanziellen Klimarisiken – treuhänderische Sorgfaltspflicht nicht respektiert.

Noch fehlt eine Klimastrategie mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Portfolios in Linie mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens  – max. 1.5°C und Netto-Null finanzierte Treibhausgasemissionen spätestens 2050, orientiert an den aktuell fortgeschrittensten Zielen des Target Setting Protocol der UN-convened Net Zero Asset Owners Alliance. Folglich ist die Ituma Personalvorsorgestiftung von der Klimaverträglichkeit der Investitionen noch weit entfernt.

 

Tendenz 2020-2023:

Bewertung: abfallend

Kommentar Klima-Allianz

  • Es ist angezeigt, dass die Ituma Personalvorsorgestiftung sich konkret mit dem Thema des Umgangs mit der Nachhaltigkeit und den finanziellen Klimarisiken beschäftigt – verstanden als ganzheitliche Integration von ESG- Ratings und CO2-Fussabdruckdaten in den Selektionsprozess der Titel und dem Portfoliomanagement in Bezug auf die Klimawirkung gemäss der ESG-Wegleitung für Schweizer Pensionskassen des Pensionskassenverbands ASIP.
  • Sie sollte proaktiv eine wirksame Integration der ESG-Kriterien und der finanziellen Klimarisiken in den Anlageprozess durch ihre Vermögensverwalter durchsetzen und überwachen – oder aber Fonds nachfragen und selektionieren, die nachgewiesenermassen nach weitreichenden ESG-Positivkriterien und mit einschneidenden Eingriffen zur CO2-Reduktion konstruiert sind.
  • Die anschliessende Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitspolitik sollte einen Dekarbonisierungspfad des Portfolios mit Netto-Null spätestens 2050 ergeben, beruhend auf Zwischenzielen in Linie mit der aktuell fortgeschrittensten Roadmap, dem Target Setting Protocol der UN-convened Net Zero Asset Owners Alliance.
  • Damit das Ziel, die Klimaerwärmung auf 1, 5°C zu begrenzen, so schnell wie möglich eingehalten werden kann, ist bis 2025 eine Reduktion um mindestens 22%, besser noch 32%, gegenüber 2020 erforderlich, und bis 2030 eine Senkung um 49%, besser noch 65%.
  • Gemäss dem Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance ist ebenfalls das Hochfahren des “Impact Investing” (Climate Solution Investment/Financing Transition Investments) empfohlen.
  • Noch ausstehend ist schliesslich gemäss Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance die ESG- und klimawirksame Einflussnahme auf die investierten Unternehmen (Investor’s Engagement) – einschliesslich klimapositiver Ausübung der Aktionärsstimmrechte im Ausland.
  • Für das Investor’s Engagement und Stimmrechtsausübung sollte sich die Ituma Personalvorsorgestiftung vorzugsweise als Asset Owner einer bestehenden Vereinigung oder einem Dienstleister direkt anschliessen, oder aber – insbesondere für Wertschriften Ausland – nur Asset Manager einsetzen, die nachgewiesenermassen wirksames Engagement praktizieren.