Klima-Rating Finanzanlagen

Hinweis: dies sind die neuen Kriterien 2022-2023 der Klima-Allianz (veröffentlicht Ende Januar 2022). Damit passen wir das Rating der höheren Stringenz an, welche zur Erreichung der Pariser Klimaziele erforderlich ist – 1.5°C spätestens 2050. Goldstandard sind die aktuell fortgeschrittensten Bestimmungen des Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance. Massgebend für die Nachhaltigkeit sind zudem die UN Sustainable Development Goals (Agenda 2030).

Grundsätze:

  • Die Klima-Allianz bewertet im Bereich der Finanzanlagen (Aktien, Obligationen, Alternative Anlagen, Infrastruktur) die finanzierten aktuellen und zukünftigen Treibhausgasemissionen der Unternehmen in Kombination mit der ESG-Qualität (Environmental, Social, Governance). Vorab mit ihren konventionellen ausländischen Wertschriftenportfolien mit hohem CO2eq-Fussabdruck und tiefer ESG-Qualität verfügen die Vorsorgeeinrichtungen gleichzeitig über einen starken Nachhaltigkeits- wie auch Klimahebel.
  • Mit einem Gewicht von 30% zählen wir ESG- und klimawirksame Aktivitäten in der Aktionärseinflussnahme (“Investor’s Engagement”, Wahrnehmung Stimmrechte; Ausland und Schweiz) hinzu. Die erfreuliche Entwicklung der letzten 3-4 Jahre hat gezeigt, dass dies ein wichtiger Hebel für die Klima- und ESG-Wirksamkeit ist. Zusatzwirkung hat die Kombination von eigenem Engagement und wirksamem Engagement der Vermögensverwalter.
  • Ausreichende Dekarbonisierungschritte würdigen wir mit “Orange”. Es zählen gewichtet – gegebenenfalls im Verbund mit Aktivitäten in der Aktionärseinflussnahme: einerseits Ausschluss/Untergewichtungen von Kohle-, Erdöl- und Erdgas-Förderung, von Kohle- und Erdgas-Elektrizität wie auch von Sektoren mit evidenter ESG-Inkompatibilität und Titeln mit “Worst-in-Class” ESG-Qualität, anderererseits Übergewichtungen ESG- und klimapositiver Industrien sowie merkliches Impact Investing in erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder Klimagerechtigkeit (Klimaanpassung, Mikrofinanz). Eine Perspektive ist erkennbar, die potenziell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens und der UN Sustainable Development Goals (Agenda 2030) vereinbar erscheint.
  • Die Wertung “Hellgrün” beruht auf der Feststellung des Ausmasses der Dekarbonisierung und Erhöhung der ESG-Qualität, welche im Rahmen des Gesetzes und der Marktverhältnisse im Feld der Vermögensverwalter ohne Weiteres auch für Institutionen mit kleinem Anlagevolumen erzielbar ist. Die “Good Practice” Pensionskassen zeigen dem zurückgebliebenen Teil der Branche die praktischen Wege für einen Paris-kompatiblen Dekarbonisierungspfad – max. 1.5°C spätestens 2050, sowie für die Erfüllung der UN Sustainable Development Goals auf.
  • Mit “Grün” bewerten wir die Visionäre, welche nur in ökologisch nachhaltig sowie sozial und ethisch vertretbare Tätigkeiten investieren – oder eine Strategie der einschneidenden progressiven Fokussierung hin zu diesem Ziel verfolgen; sie reduzieren das investierbare Anlageuniversum für alle Kategorien der Finanzanlagen einschliesslich Alternative Anlagen (Private Equity, Private Debt, Infrastruktur, Rohstoffe, Hedge Funds, Insurance Linked Securities ILS, andere) massiv und/oder schichten es sehr stark um –  und sie konzentrieren sich demgegenüber auf positive Wirkung auf Gesellschaft, Umwelt, Klima und Biodiversität. Sie fördern damit jene Wirtschaftssektoren und Unternehmen, die nicht die Treiber der Klimaerhitzung sind, sondern sich der Lösungen für die Netto-Null Wirtschaft, für die Einhaltung der planetarischen Grenzen und für die Klimagerechtigkeit annehmen. Damit sind sie auf einem Paris-kompatiblen Dekarbonisierungspfad von max. 1.5°C weit vor 2050 und unterstützen die zutreffenden Ziele der UN Sustainable Development Goals schon heute maximal.

Tendenz:

  • Vorbereitende Massnahmen in Linie mit unseren “Empfehlungen für die Klimaverträglichkeit der Wertschrifteninvestitionen – Der 7-Punkte-Plan für die Pensionskassen“, die einen Dekarbonisierungspfad mit Erhöhung der ESG-Qualität einleiten können, evaluieren wir unter “Tendenz” (Periode 2020-2022).
  • Gewicht haben insbesondere ESG- und klimapositive Aktivitäten im Feld der Aktionärseinflussnahme (“Investor’s Engagement”, Wahrnehmung Stimmrechte).
  • Auch ESG- und Klima-Strategien mit verbindlichen Plänen, Zielen und Reporting oder bereits umgesetzte Dekarbonisierungschritte und bessere ESG-Qualität fliessen hierbei im Masse ihrer Relevanz ein.
  • Schliesslich würdigen wir die Mitgliedschaft in Vereinigungen für Nachhaltigkeit.

Immobilien:

  • Im Januar 2023 haben wir die Konsultationsversion unseres neuen, separaten Immobilen-Ratings lanciert.

Aktualisierung:

  • Im Austausch mit den Pensionskassen bilden wir die Evolution auf dem Weg zur Klimaverträglichkeit und umfassenden Nachhaltigkeit ab, indem wir die Factsheets und, bei Fortschritten, die Klassierungen periodisch aktualisieren.
  • Diese neu angepassten Kriterien sind mindestens bis Mitte 2024 gültig. Die Klima-Allianz behält sich vor, sie anschliessend wiederum der höheren Stringenz anzupassen, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele (1.5°C mit Netto-Null weit vor 2050) erforderlich ist.

Rot: Klimaschädigend

Die Vorsorgeeinrichtung:

  • ist nicht transparent – sie führt keine öffentliche Website mit ausreichenden Informationen und/oder sie entzieht sich der Beantwortung von Fragen der Klima-Allianz,
  • oder sie ist transparent aber aktuell nicht klimakompatibel im Sinne, dass sie ausreichende Schritte zur Dekarbonisierung getätigt hat.

Bedingung für die Höherstufung sind die Publikation oder Zurverfügungstellung von ersten Resultaten einer Dekarbonisierung und Erhöhung der ESG-Qualität, die auf einer ausreichend relevanten Reallokation innerhalb des Wertschriften-Portfolios gemäss den nachfolgenden Kriterien für “Orange” beruhen.

Nicht ausreichend für eine Höherstufung sind insbesondere:

  • Vage Grundsätze, Absichtserklärungen oder marginale Ansätze zur nachhaltigen Anlagepolitik ohne getätigte erste Massnahmen gemäss den nachfolgenden Kriterien für “Orange”.
  • Alleinstehende Aktivitäten im Investor’s Engagement; diese sind sehr zu begrüssen, begleitend sind jedoch ausreichende Schritte der Dekarbonisierung erforderlich.

Eine Rückstufung auf Rot erfolgt, wenn die nachfolgenden Bedingungen für Orange aufgrund der stringenteren Kriterien nicht mehr erfüllt sind. Insbesondere die Beschränkung auf alleinstehende Ausschlüsse von Unternehmen der Kohleförderung und/oder der Kohleelektrizität sind Grund dazu.

Orange: Erste Schritte eingeleitet

Die Vorsorgeeinrichtung hat einen Anfang auf einem Pfad der Dekarbonisierung und der Erhöhung der ESG-Qualität des Wertschriftenportfolios mit einer oder mehreren der folgenden publizierten – oder der Klima-Allianz zur Publikation überlassenen – Massnahmen gemacht; wir rechnen die Anteile relevanzgewichtet und im Masse der Erfüllung zusammen:

  • Ausschluss mindestens der Kohleproduzenten und der Kohlekraftwerke (jeweils wenn Umsatzanteil > 10%) aus dem Aktien- und Obligationenportfolio.
  • Impact Investing in erneuerbare Energien oder gleichwertige ESG-positive Wirtschaftszweige in einem im Vergleich zum Marktdurchschnitt substanziellen Ausmass von 5% der Aktiven.
  • Substanzielle Dekarbonisierung von volumengewichtet drei Fünftel aller Wertschriften (Aktien, Obligationen, Alternative Anlagen, Infrastruktur), die jedoch unter 30% Reduktion der CO2eq-Intensität im Vergleich zum Weltmarktdurchschnitt bleibt, dokumentiert durch Messung der CO2eq-Intensität (mindestens auf Basis Scope 1, 2, vorzugsweise auch mit Scope 3); bei Institutionen mit Anlagevolumen < 5 Mia. kann die Einstufung auch evidenzbasiert erfolgen.
  • Selbstverpflichtung zu einem überdurchschnittlichen Verbesserungsziel mit einer stark klimarelevanten Dekarbonisierung von 40% oder mehr im Vergleich zum Weltmarktdurchschnitt auf drei Fünftel aller Wertschriften (Aktien, Obligationen, Alternative Anlagen, Infrastruktur) innerhalb der nächsten 5 Jahre, und/oder Verpflichtung zum Netto-Null Ziel spätestens 2050 mit geeigneten Zwischenzielen z.B. 2025 und/oder 2030.
  • Einbindung eines Mechanismus der ESG- und Klima-Integration in den Selektionsprozess der Unternehmen des Typs “Best-in-Class” oder “Low Carbon” auf drei Fünftel aller Wertschriften (Aktien, Obligationen, Alternative Anlagen, Infrastruktur), der aufgrund evidenzbasierter Einschätzung voraussichtlich eine stark klimarelevante Dekarbonisierung von mindestens 50% im Vergleich zum aktuellen Stand innerhalb der nächsten 5 Jahre bewirkt.

Separat zählen wir, aber mit Gewicht von maximal 30%, eine oder beide der folgenden Massnahmen relevanzgewichtet hinzu; bei Vollerfüllung führt dies zu Orange, wenn das obgenannte Kriterienpaket “Dekarbonisierung” nur zu 70% erfüllt ist:

  • Erwiesenermassen ESG- und klimawirksames Investor’s Engagement im Aus- und Inland via Ethos oder gleichwertig; bei Anlagevolumen < 5 Mia. rechnen wir auch nur das alleinige wirksame Engagement im Inland an.
  • Konkordante Stimmrechtswahrnehmung im Aus- und Inland via Ethos oder gleichwertig.

Hellgrün: Good Practice

Die nachhaltige und klimaverträgliche “Good Practice” Vorsorgeeinrichtung erfüllt die überwiegende Mehrheit der folgenden Kriterien:

  • Eine systematische und öffentlich ausreichend dokumentierte, schon breit umgesetzte “Good Practice” Nachhaltigkeits- und/oder Klimastrategie ist festgelegt; bei Anlagevolumen < 5 Mia. reicht die Offenlegung der umgesetzten praktischen Massnahmen an uns zur Veröffentlichung.
  • Die Umsetzung beruht auf der konsequenten Selektion und/oder Unter-/Übergewichtung von Sektoren und/oder Unternehmen aufgrund strenger ESG-Kriterien und strengem Klima-Impakt-Filter.
  • Diese hat eine überdurchschnittliche, in naher Zukunft weiter voranschreitende Dekarbonisierung des Wertschriftenportfolios bewirkt, insbesondere mittels Ausschluss/Untergewichtung der fossilen Energien und der Bevorzugung von Sektoren/Firmen mit tiefen Emissionen und mit positiver Klimawirkung.
  • Konkret ist das aktuelle Ausmass der Dekarbonisierung mindestens 30% im Vergleich zum gewichteten Weltmarktbenchmark und umfasst volumengewichtet im Minimum vier Fünftel der Wertschriften (Aktien, Obligationen, Alternative Anlagen, Infrastruktur).
  • Der Absenkpfad beinhaltet auch eine umfassende Bevorzugung nachgewiesenermassen grüner Investitionen oder des Typs “ESG Impact Investment” z.B. in erneuerbare Energien oder inländische Green Bonds.
  • Bei Anlagevolumen > 5 Mia erwarten wir ein ausreichendes Reporting mit einer Analyse der CO2eq-Intensität (Scope 1, 2 und vorzugsweise auch Scope 3).
  • Bei Anlagevolumen < 5 Mia reichen Informationen, die eine evidenzbasierte Einschätzung erlauben, z.B. zur Identität der angewandten ESG-Indizes pro definierte Anlageklasse oder Offenlegung von Daten der Asset Manager.
  • Der Absenkpfad kann als in Linie mit dem Pariser Abkommens eingestuft werden – max. 1.5°C bis 2050: es existiert eine nachvollziehbare – veröffentlichte oder uns offengelegte Dokumentation, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren in Bezug zum jeweils aktuellen Weltmarkt-Benchmark eine um mindestens 40% tiefere CO2-Intensität erreicht oder übertroffen werden kann – oder ein positiver Klima-Impakt auf Basis einer vergleichbaren Messgrösse zu erzielen ist. Wir anerkennen dabei auch die Verpflichtung zum Netto-Null Ziel spätestens 2050 mit Zwischenzielen 2025 und 2030 in Linie mit dem Target Setting Protocol der Net Zero Asset Owners Alliance.

Separat zählen wir mit Gewicht von maximal 30% eine oder beide der folgenden Massnahmen relevanzgewichtet hinzu; bei Vollerfüllung führt dies zu Hellgrün, wenn das obgenannte Kriterienpaket “Dekarbonisierung” nur zu 70% erfüllt ist:

  • Erwiesenermassen ESG- und klimawirksames Investor’s Engagement im Aus- und Inland via Ethos oder gleichwertig; bei Anlagevolumen < 5 Mia. rechnen wir auch nur das alleinige wirksame Engagement im Inland an.
  • Konkordante Stimmrechtswahrnehmung im Aus- und Inland via Ethos oder gleichwertig.

Grün: Visionär

Die visionäre Vorsorgeeinrichtung erfüllt zusätzlich zu allen obgenannten “Good Practice” Bedingungen auch die folgenden Kriterien. Das Ausmass der Konformität soll jeweils maximiert sein, aber im Rahmen des realistisch Möglichen bleiben:

  • Grundsätzlich ausgeschlossen sind Firmen mit direkten Tätigkeiten in der Herstellung nuklearer und konventioneller Waffen und von Kriegsmaterial, sowie Firmen, die systematisch gegen die Grundsätze des UN Global Compact verstossen.
  • Innerhalb des weiterhin investierbaren Universums werden Unternehmen mit eingebautem, Paris-1.5°C-kompatiblem Netto-Null-Dekarbonisierungspfad selektioniert oder je nach Mass des Alignments unter-/übergewichtet. Die Portfolien können auch nach einem strengen Best-in-class Ansatz mit Ausschluss der Worst-in-Class Titel – oder mit Best-in-class Tilt (Über-/Untergewichtung) – konstruiert sein; noch besser ist das Best-in-Service Prinzip von Inrate, das implizit auch das 1.5°C-Paris-Alignment sichert.
  • Das Wertschriftenvermögen wird zudem in wesentlicher Korrelation zu den meisten relevanten UN Sustainable Development Goals in Sektoren – und innerhalb der Sektoren in Unternehmen – angelegt, die ökologisch nachhaltig sowie sozial und ethisch vertretbar sind.
  • Dies erfordert eine Strategie der einschneidenden progressiven Reduktion der investierbaren Titel oder ein gleichwertiger, massiver Eingriff mittels Unter- und Übergewichtungen, welche die Exposition im Masse des “Misalignments” der Firmen mit ihren Aktivitäten und Lieferketten zum Paris-1.5°C Ziel, zum Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework und zu den relevanten UN Sustainable Development Goals senken.
  • Ein gewichtiger Indikator ist die Geschwindigkeit der Umpolung der Business-Modelle der Unternehmen als Folge des Engagements der Asset Owners, wie die “Response” der Zielfirmen der Climate Action 100+ und der Nature Action 100, sowie die Glaubwürdigkeit des Dekarbonisierungspfades (1.5°C-Alignment) im Rahmen der Teilnahme an der Science Based Targets Initiative.
  • Damit wird nicht nur ein Reduktionspfad für Unternehmen festgelegt, die keinen 1.5°C-kompatiblen Absenkpfad ihrer hohen CO2eq-Intensität und absoluten Emissionen (umfassend den direkten Treibhausgasaustoss Scope 1 und den Energiebezug Scope 2)  vorweisen, sondern insbesondere auch denjenigen Unternehmen mit einer Lieferkette (Rohstoffe und Produkte) die besonders hohe Emissionen des Scope 3 upstream und downstream verursacht.
  • Grundsätzlich besteht ein Pfad der entschiedenen Reduktion der Zahl der Firmen, die keine oder keine glaubwürdigen Ziele im Wirkbereich der Science Based Targets Initiative ausweisen. Dasselbe gilt für die Firmen der Zielsektoren der Nature Action 100 wie Produktion und Verkauf von Fleisch und Milchprodukten, Forstwirtschaft und Papier, Chemie und Agrarchemie, Metallen und Bergbau, deren Aktivitäten sich nicht gemäss den Erwartungen zum Schutz und Wiederherstellung von Natur und Ökosystemen zum Positiven verändern.
  • Nicht nur die Aktien und Unternehmensobligationen, sondern auch die Staatsobligationen und die Alternativen Anlagen (Private Equity, Private Debt, Infrastruktur, Rohstoffe, Gold, Hedge Funds, Insurance Linked Securities ILS, andere) sind auf einem Pfad zur Konformität mit diesen strengen Nachhaltigkeitskriterien angelegt; für alle diese traditionellen und alternativen Anlageklassen besteht ein Pfad hin zum “Paris-1.5°C-Alignment“, entsprechend dem Ziel, eine nachgewiesene oder (bei Anlagevolumen < 1 Mia. CHF) evidente “Implied Temperature Rise” von max. 1.5°C erreichen zu wollen.
  • Auf der Achse des Investor’s Engagement (“Active Ownership”) ist die Pensionskasse – bei Anlagevolumina > 1 Mia. CHF – auch maximiert in Linie mit den aktuell fortgeschrittensten Bestimmungen des Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance. Sie ist als Asset Owner vorzugsweise einer bestehenden Vereinigung oder einem Dienstleister direkt angeschlossen. Idealerweise setzt sie – insbesondere für Wertschriften Ausland – grösstenteils Asset Manager ein, die nachgewiesenermassen wirksames Engagement praktizieren, und maximiert damit die Wirkung ihrer Einflussnahme.
  • Tätigkeiten und Institutionen mit positiver, realwirtschaflicher Wirkung auf Gesellschaft, Umwelt, Biodiversität und Klima werden bevorzugt: im Bereich erneuerbare Energien, ökologische Land- und Forstwirtschaft, ökologisches Bauen, Errichtung und Unterhalt von Infrastruktur, die für eine ökologisch nachhaltige Lebensweise notwendig ist, Dienstleistungen der Gesundheit und des täglichen Bedarfs im Rahmen des ökologisch Vertretbaren, Klimagerechtigkeit, Klimaanpassung im globalen Süden, Mikrofinanz im Rahmen der Sustainable Development Goals.
  • Der Anteil des “Sustainable and Green Impact Generating Investing” gemessen an den besten verfügbaren Weltstandards beträgt mindestens 6% der Aktiven. Leitlinie sind die “Five Dimensions of Impact” des Impact Management Project, auf Impact Frontiers. Diese wurden durch das Global Impact Investing Network (GIIN) weitgehend implementiert und mit dessen IRIS+Taxonomie der infrage kommenden positiven Aktivitäten ergänzt.
  • Insgesamt bewegen sich die Visionäre somit auf einem 1.5°C-Pfad zu Netto-Null sehr weit vor 2050, betreiben wirkungsmaximiertes Impact Generating Investing,  fördern die Klimagerechtigkeit und den Respekt der planetarischen Grenzen.
  • Bei Anlagevolumen > 1 Mia CHF: Im Falle von Staatsobligationen (ohne Green Bonds) sind nur Länder und staatsnahe Institutionen investierbar, die in den Bereichen, bei denen sie Einfluss und Kontrolle haben, bestmöglichst in Bezug auf das Paris-1.5°C-Alignment unter Einbezug des Climate Change Performance Index, auf die grundlegenden Menschenrechte und auf die Förderung der UN Sustainable Development Goals ausgerichtet sind; ein möglicher Indikator ist ebenfalls die CO2-Intensität gemessen als CO2eq-Intensität pro Kopf der Bevölkerung.
  • Bei Anlagevolumen > 1 Mia CHF: eigenes ESG- und klimawirksames Investor’s Engagement als Asset Owner im Aus- und Inland ist Bedingung.
  • Bei Anlagevolumen > 5 Mia CHF: eigenes ESG- und klimawirksames Proxy Voting bei den Aktien im In- und Ausland ist Bedingung, oder aber die Asset Manager aller Aktien garantieren nachweislich ein Stimmverhalten, das höchsten globalen Standards und Ratings entspricht.

Tendenzen

Das Anlageverhalten der Pensionskassen ist entscheidend für die Klimapolitik der Schweiz und ihren Beitrag für die Sustainable Development Goals. Sie sind der Öffentlichkeit – der Zivilgesellschaft und der Politik – gegenüber Rechenschaft schuldig, wie weit sie ihre Verantwortung für den Beitrag der Schweiz zu diesen planetarischen Zielen wahrnehmen.

Wenn die Institution folglich keine öffentliche Website mit Informationen über ihre Organisation und ihre Anlagepolitik führt, und/oder sich der Beantwortung der Anfragen der Klima-Allianz nach Offenlegung der für den Ratingprozess notwendigen Informationen entzieht, lautet die Einstufung: im Dunkeln.

Die Klima-Allianz wendet dieses Kriterium neu bei der vorliegenden Bewertungsperiode 2020-2023 an. Die Vorsorgeeinrichtung ist infolge der höheren Stringenz der Rating-Kriterien, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele und der Sustainable Development Goals erforderlich ist, im Rückstand.

Beispielsweise:

  • sie genügt den neu angepassten Rating-Kriterien für “Orange” beziehungsweise “Hellgrün” nicht mehr,
  • sie hat gar nicht oder erst in Ansätzen begonnen, sich zu bewegen,
  • sie hat auf ihrer Website noch keine Nachhaltigkeitspolitik publiziert (gemäss Empfehlungen, Schritt 1),
  • oder sie hat sich zwar Nachhaltigkeitsgrundsätze gegeben, diese bisher aber nicht um die Dimension Klimaverträglichkeit ergänzt (Empfehlungen, Schritt 2),
  • und/oder sie ist vorerst nur Mitglied geworden bei Vereinigungen für Nachhaltigkeit (gemäss Empfehlungen, Schritt 3).

Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum zwar erste Massnahmen getroffen, die ihren Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und der Klimaverträglichkeit vorbereiten, jedoch fehlen praktische Schritte in relevantem Ausmass.

Beispielsweise beschränkt sie sich auf folgendes:

  • sie hat ihre Nachhaltigkeitsgrundsätze – verschriftet oder faktisch – um die Dimension Klimaverträglichkeit ergänzt (Empfehlungen, Schritt 2),
  • und sie ist Mitglied bei Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3),
  • sie hat praktische Schritte im Investor’s Engagement (Empfehlungen, Schritt 5) unternommen,
  • und/oder sie ist erst daran, Grundlagenarbeit für die Planung einer Portfolio-Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) zu unternehmen.

Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum erste Massnahmen getroffen, die sie auf ihrem Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und Klimaverträglichkeit vorangebracht haben, respektive sie hat in dieser Periode wenige weitere Schritte auf einem Paris-kompatiblen Pfad unternommen.

Beispielsweise erfüllt sie wenige der folgenden Punkte:

  • sie wendet Nachhaltigkeitsgrundsätze an, welche die Dimension Klimaverträglichkeit faktisch oder explizit einschliessen (Empfehlungen, Schritt 2),
  • und sie ist Mitglied bei Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3),
  • und/oder sie hat praktische Schritte zum Investor’s Engagement unternommen (Empfehlungen, Schritt 5) und dokumentiert deren Inhalte und Ergebnisse,
  • und/oder sie plant die Messung des CO2-Fussabdrucks und/oder die Durchführung einer Klima-Szenarioanalyse (Empfehlungen, Schritt 6),
  • und/oder sie ist daran, Grundlagenarbeit für die Planung einer Portfolio-Dekarbonisierung (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) zu unternehmen, oder hat bestimmte, aber noch marginale Portfolio-Umstellungen (Empfehlungen, Schritt 4) durchgeführt.

Jedoch fehlen noch dokumentierte, mehr als nur marginale praktische erste oder weitere Schritte der Portfolio-Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7).

Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum eine bestimmte Zahl von Massnahmen getroffen, die sie auf ihrem Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und Klimaverträglichkeit vorangebracht haben, respektive sie hat in dieser Periode mehrere weitere Schritte auf einem Paris-kompatiblen Pfad unternommen.

Beispielsweise erfüllt sie mehrere der folgenden Punkte:

  • sie hat einen ersten Schritt der Dekarbonisierung des Portfolios unternommen (Empfehlungen, Schritt 4),
    und/oder sie wendet Nachhaltigkeitsgrundsätze an, welche die Dimension Klimaverträglichkeit explizit einschliessen (Empfehlungen, Schritt 2),
  • und sie ist Mitglied bei mehreren Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3),
  • und/oder sie hat praktische Schritte wie Investor’s Engagement unternommen (Empfehlungen, Schritt 5) und dokumentiert deren Inhalte und Ergebnisse,
  • und/oder sie plant die Messung des CO2-Fussabdrucks und/oder die Durchführung einer Klima-Szenarioanalyse (Empfehlungen, Schritt 6),
  • und/oder sie ist daran, Grundlagenarbeit für die Planung einer Portfolio-Dekarbonisierung und Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) zu unternehmen.

Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum eine Vielzahl von Massnahmen getroffen, die sie auf ihrem Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und Klimaverträglichkeit stark vorangebracht haben, respektive sie hat in dieser Periode trotz oder wegen der neu stringenteren Kriterien “Good Practice” Status erreicht oder viele weitere Schritte auf einem Paris-kompatiblen Pfad unternommen.

Beispielsweise erfüllt sie die Mehrzahl der folgenden Punkte:

  • sie hat einen oder mehrere massgebende Schritte der Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität des Portfolios unternommen (Empfehlungen, Schritte 4 und 7),
  • sie hat die Messung des CO2-Fussabdrucks und/oder eine Klima-Szenarioanalyse durchgeführt (Empfehlungen, Schritt 6),
    sie hat weitere Schritte verbindlich angekündigt (Empfehlungen, Schritte 4 und 7),
  • sie wendet Nachhaltigkeitsgrundsätze an, welche die Dimension Klimaverträglichkeit explizit einschliessen (Empfehlungen, Schritt 2),
    sie ist Mitglied bei mehreren Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3),
  • sie praktiziert Investor’s Engagement (Empfehlungen, Schritt 5) und dokumentiert deren Inhalte und Ergebnisse,
    sie hat Grundlagenarbeit für die Planung einer weiteren Portfolio-Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) unternommen.

Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum, über ihre bisherige, nachhaltige Praxis hinaus, eine Vielzahl weiterer Massnahmen getroffen, die sie auf ihrem Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und Klimaverträglichkeit noch stärker vorangebracht haben, respektive sie hat in dieser Periode auch trotz oder wegen der neu stringenteren Kriterien “Good Practice” Status erreicht oder viele weitere Schritte auf einem Paris-kompatiblen Pfad unternommen.

Beispielsweise erfüllt sie praktisch alle der folgenden Punkte:

  • sie hat bereits mehrere massgebende Schritte der weiteren Dekarbonisierung des Portfolios mit Erhöhung der ESG-Qualität unternommen (Empfehlungen, Schritt 7), idealerweise auch unter Einschluss der Staatsobligationen,
  • sie hat die Messung des CO2-Fussabdrucks und/oder eine Klima-Szenarioanalyse durchgeführt (Empfehlungen Schritt 6),
    sie hat weitere Schritte verbindlich angekündigt (Empfehlungen, Schritt 7),
  • sie wendet Nachhaltigkeitsgrundsätze an, welche die Dimension Klimaverträglichkeit explizit einschliessen (Empfehlungen, Schritt 2),
    sie ist Mitglied bei mehreren Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3),
  • sie praktiziert Investor’s Engagement (Empfehlungen, Schritt 5) und dokumentiert deren Inhalte und Ergebnisse,
  • sie hat Grundlagenarbeit für die Planung einer weiteren Portfolio-Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) unternommen.

Die Vorsorgeeinrichtung ist umfassend nachhaltig, weil sie eine weitgehende ESG-Integration im Anlageprozess praktiziert, etwa indem sie nach einem Best-in-Class Ansatz oder einem Best-in-Service Ansatz und/oder durch Sektorausschlüsse das investierbare Anlageuniversum weitgehend auf Firmen mit hohem ESG-Rating einschränkt; sie schliesst damit auch die Unternehmen mit hoher CO2eq-Intensität und hohen absoluten Emissionen aus, verursacht durch Eigenausstoss sowie durch die Emissionen der Lieferkette (upstream und downstream, Scope 1, 2, und 3).