Klima-Rating Finanzanlagen
Hinweis: dies sind die neuen Kriterien 2022-2023 der Klima-Allianz. Damit passen wir das Rating der höheren Stringenz an, welche zur Erreichung der Pariser Klimaziele erforderlich ist – 1.5°C spätestens 2050. Massgebend für die Nachhaltigkeit sind zudem die UN Sustainable Development Goals (Agenda 2030).
“Was ist neu?” und Vergleichstabelle der Kriterien alt/neu als PDF
Grundsätze:
- Die Klima-Allianz bewertet die finanzierten aktuellen und zukünftigen Treibhausgasemissionen der Unternehmen in Kombination mit der ESG-Qualität (Environmental, Social, Governance). Vorab mit ihren konventionellen ausländischen Wertschriftenportfolien mit hohem CO2eq-Fussabdruck und tiefer ESG-Qualität verfügen die Vorsorgeeinrichtungen gleichzeitig über einen starken Nachhaltigkeits- wie auch Klimahebel.
- Mit einem Gewicht von 30% zählen wir ESG- und klimawirksame Aktivitäten in der Aktionärseinflussnahme (“Investor’s Engagement”, Wahrnehmung Stimmrechte; Ausland und Schweiz) hinzu. Die erfreuliche Entwicklung der letzten 2-3 Jahre hat gezeigt, dass dies ein wichtiger Hebel für die Klima- und ESG-Wirksamkeit ist.
- Ausreichende Dekarbonisierungschritte würdigen wir mit “Orange”. Es zählen gewichtet: einerseits Ausschluss/Untergewichtungen von Kohle-, Erdöl- und Erdgas-Förderung, von Kohle- und Erdgas-Elektrizität wie auch von Sektoren mit evidenter ESG-Inkompatibilität und Titeln mit “Worst-in-Class” ESG-Qualität, anderererseits Übergewichtungen ESG- und klimapositiver Industrien sowie merkliches Impact Investing in erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder Klimagerechtigkeit (Klimaanpassung, Mikrofinanz). Eine Perspektive ist erkennbar, die potenziell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens und der UN Sustainable Development Goals (Agenda 2030) vereinbar erscheint.
- Die Wertung “Hellgrün” beruht auf der Feststellung des Ausmasses der Dekarbonisierung und Erhöhung der ESG-Qualität, welche im Rahmen des Gesetzes und der Marktverhältnisse im Feld der Vermögensverwalter ohne Weiteres auch für Institutionen mit kleinem Anlagevolumen erzielbar ist. Die “Good Practice” Pensionskassen zeigen dem zurückgebliebenen Teil der Branche die praktischen Wege für einen Paris-kompatiblen Dekarbonisierungspfad – max. 1.5°C spätestens 2050, sowie für die Erfüllung der UN Sustainable Development Goals auf.
- Mit “Grün” bewerten wir die Visionäre, welche nur in ökologisch nachhaltig sowie sozial und ethisch vertretbare Tätigkeiten investieren, das investierbare Anlageuniversum massiv reduzieren und sich demgegenüber stark auf positive Wirkung auf Gesellschaft, Umwelt und Klima fokussieren. Sie fördern damit jene Wirtschaftssektoren, die nicht die Treiber der Klimaerhitzung sind, sondern sich der Lösungen für die Netto-Null Wirtschaft und für die Klimagerechtigkeit annehmen. Damit sind sie auf einem Paris-kompatiblen Dekarbonisierungspfad von max. 1.5°C weit vor 2050 und unterstützen die zutreffenden Ziele der Sustainable Development Goals schon heute maximal.
Tendenz:
- Vorbereitende Massnahmen in Linie mit unseren “Empfehlungen für die Klimaverträglichkeit der Wertschrifteninvestitionen – Der 7-Punkte-Plan für die Pensionskassen“, die einen Dekarbonisierungspfad mit Erhöhung der ESG-Qualität einleiten können, evaluieren wir unter “Tendenz” (Periode 2020-2022).
- Gewicht haben insbesondere ESG- und klimapositive Aktivitäten im Feld der Aktionärseinflussnahme (“Investor’s Engagement”, Wahrnehmung Stimmrechte).
- Auch ESG- und Klima-Strategien mit verbindlichen Plänen, Zielen und Reporting oder bereits umgesetzte Dekarbonisierungschritte und bessere ESG-Qualität fliessen hierbei im Masse ihrer Relevanz ein.
- Schliesslich würdigen wir die Mitgliedschaft in Vereinigungen für Nachhaltigkeit.
Immobilien:
- Im Januar 2023 haben wir die Konsultationsversion unseres neuen, separaten Immobilen-Ratings lanciert.
Aktualisierung:
- Im Austausch mit den Pensionskassen bilden wir die Evolution auf dem Weg zur Klimaverträglichkeit und umfassenden Nachhaltigkeit ab, indem wir die Factsheets und, bei Fortschritten, die Klassierungen periodisch aktualisieren.
- Diese neu angepassten Kriterien sind mindestens bis Ende 2023 gültig. Die Klima-Allianz behält sich vor, sie anschliessend wiederum der höheren Stringenz anzupassen, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele (1.5°C mit Netto-Null weit vor 2050) erforderlich ist.
Rot: Klimaschädigend
Die Vorsorgeeinrichtung:
- ist nicht transparent – sie führt keine öffentliche Website mit ausreichenden Informationen und sie entzieht sich der Beantwortung von Fragen der Klima-Allianz,
- oder sie ist transparent aber aktuell nicht klimakompatibel im Sinne, dass sie ausreichende Schritte zur Dekarbonisierung getätigt hat.
Bedingung für die Höherstufung sind die Publikation oder Zurverfügungstellung von ersten Resultaten einer Dekarbonisierung und Erhöhung der ESG-Qualität, die auf einer ausreichend relevanten Reallokation innerhalb des Wertschriften-Portfolios gemäss den nachfolgenden Kriterien für “Orange” beruhen.
Nicht ausreichend für eine Höherstufung sind insbesondere:
- Vage Grundsätze, Absichtserklärungen oder marginale Ansätze zur nachhaltigen Anlagepolitik ohne getätigte erste Massnahmen gemäss den nachfolgenden Kriterien für “Orange”.
- Alleinstehende Aktivitäten im Investor’s Engagement; diese sind sehr zu begrüssen, begleitend sind jedoch ausreichende Schritte der Dekarbonisierung erforderlich.
Eine Rückstufung auf Rot erfolgt, wenn die nachfolgenden Bedingungen für Orange aufgrund der stringenteren Kriterien nicht mehr erfüllt sind. Insbesondere die Beschränkung auf alleinstehende Ausschlüsse von Unternehmen der Kohleförderung und/oder der Kohleelektrizität sind Grund dazu.
Orange: Erste Schritte eingeleitet
Die Vorsorgeeinrichtung hat einen Anfang auf einem Pfad der Dekarbonisierung und der Erhöhung der ESG-Qualität des Wertschriftenportfolios mit einer oder mehreren der folgenden publizierten – oder der Klima-Allianz zur Publikation überlassenen – Massnahmen gemacht; wir rechnen die Anteile relevanzgewichtet und im Masse der Erfüllung zusammen:
- Ausschluss mindestens der Kohleproduzenten und der Kohlekraftwerke (jeweils wenn Umsatzanteil > 10%) aus dem Aktien- und Obligationenportfolio.
- Impact Investing in erneuerbare Energien oder gleichwertige ESG-positive Wirtschaftszweige in einem im Vergleich zum Marktdurchschnitt substanziellen Ausmass von 5% der Aktiven.
- Substanzielle Dekarbonisierung von volumengewichtet drei Fünftel aller Wertschriften (Aktien, Obligationen, Alternative Anlagen, Infrastruktur), die jedoch unter 30% Reduktion der CO2eq-Intensität im Vergleich zum Weltmarktdurchschnitt bleibt, dokumentiert durch Messung der CO2eq-Intensität (mindestens auf Basis Scope 1, 2, vorzugsweise auch mit Scope 3); bei Institutionen mit Anlagevolumen < 5 Mia. kann die Einstufung auch evidenzbasiert erfolgen.
- Selbstverpflichtung zu einem überdurchschnittlichen Verbesserungsziel mit einer stark klimarelevanten Dekarbonisierung von 40% oder mehr im Vergleich zum Weltmarktdurchschnitt auf drei Fünftel aller Wertschriften (Aktien, Obligationen, Alternative Anlagen, Infrastruktur) innerhalb der nächsten 5 Jahre, und/oder Verpflichtung zum Netto-Null Ziel spätestens 2050 mit geeigneten Zwischenzielen z.B. 2025 und/oder 2030.
- Einbindung eines Mechanismus der ESG- und Klima-Integration in den Selektionsprozess der Unternehmen des Typs “Best-in-Class” oder “Low Carbon” auf drei Fünftel aller Wertschriften (Aktien, Obligationen, Alternative Anlagen, Infrastruktur), der aufgrund evidenzbasierter Einschätzung voraussichtlich eine stark klimarelevante Dekarbonisierung von mindestens 50% im Vergleich zum aktuellen Stand innerhalb der nächsten 5 Jahre bewirkt.
Separat zählen wir, aber mit Gewicht von maximal 30%, eine oder beide der folgenden Massnahmen relevanzgewichtet hinzu; bei Vollerfüllung führt dies zu Orange, wenn das obgenannte Kriterienpaket “Dekarbonisierung” nur zu 70% erfüllt ist:
- Erwiesenermassen ESG- und klimawirksames Investor’s Engagement im Aus- und Inland via Ethos oder gleichwertig; bei Anlagevolumen < 5 Mia. rechnen wir auch nur das alleinige wirksame Engagement im Inland an.
- Konkordante Stimmrechtswahrnehmung im Aus- und Inland via Ethos oder gleichwertig.
Hellgrün: Good Practice
Die nachhaltige und klimaverträgliche “Good Practice” Vorsorgeeinrichtung erfüllt die überwiegende Mehrheit der folgenden Kriterien:
- Eine systematische und öffentlich ausreichend dokumentierte, schon breit umgesetzte “Good Practice” Nachhaltigkeits- und/oder Klimastrategie ist festgelegt; bei Anlagevolumen < 5 Mia. reicht die Offenlegung der umgesetzten praktischen Massnahmen an uns zur Veröffentlichung.
- Die Umsetzung beruht auf der konsequenten Selektion und/oder Unter-/Übergewichtung von Sektoren und/oder Unternehmen aufgrund strenger ESG-Kriterien und strengem Klima-Impakt-Filter.
- Diese hat eine überdurchschnittliche, in naher Zukunft weiter voranschreitende Dekarbonisierung des Wertschriftenportfolios bewirkt, insbesondere mittels Ausschluss/Untergewichtung der fossilen Energien und der Bevorzugung von Sektoren/Firmen mit tiefen Emissionen und mit positiver Klimawirkung.
- Konkret ist das aktuelle Ausmass der Dekarbonisierung mindestens 30% im Vergleich zum Weltmarktbenchmark und umfasst volumengewichtet im Minimum vier Fünftel der Wertschriften (Aktien, Obligationen, Alternative Anlagen, Infrastruktur).
- Der Absenkpfad beinhaltet auch eine umfassende Bevorzugung nachgewiesenermassen grüner Investitionen oder des Typs “ESG Impact Investment” z.B. in erneuerbare Energien oder Green Bonds.
- Bei Anlagevolumen > 5 Mia erwarten wir ein ausreichendes Reporting mit einer Analyse der CO2eq-Intensität (Scope 1, 2 und vorzugsweise auch Scope 3).
- Bei Anlagevolumen < 5 Mia reichen Informationen, die eine evidenzbasierte Einschätzung erlauben, z.B. zur Identität der angewandten ESG-Indizes pro definierte Anlageklasse oder Offenlegung von Daten der Asset Manager.
- Der Absenkpfad kann als in Linie mit dem Pariser Abkommens eingestuft werden – max. 1.5°C bis 2050: es existiert eine nachvollziehbare – veröffentlichte oder uns offengelegte Dokumentation, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren in Bezug zum jeweils aktuellen Weltmarkt-Benchmark eine um mindestens 40% tiefere CO2-Intensität erreicht oder übertroffen werden kann – oder ein positiver Klima-Impakt auf Basis einer vergleichbaren Messgrösse zu erzielen ist. Wir anerkennen dabei auch die Verpflichtung zum Netto-Null Ziel spätestens 2050 mit Zwischenzielen 2025 und 2030 in Linie mit dem Target Setting Protocol der Net Zero Asset Owners Alliance.
Separat zählen wir mit Gewicht von maximal 30% eine oder beide der folgenden Massnahmen relevanzgewichtet hinzu; bei Vollerfüllung führt dies zu Hellgrün, wenn das obgenannte Kriterienpaket “Dekarbonisierung” nur zu 70% erfüllt ist:
- Erwiesenermassen ESG- und klimawirksames Investor’s Engagement im Aus- und Inland via Ethos oder gleichwertig; bei Anlagevolumen < 5 Mia. rechnen wir auch nur das alleinige wirksame Engagement im Inland an.
- Konkordante Stimmrechtswahrnehmung im Aus- und Inland via Ethos oder gleichwertig.
Grün: Visionär
Die visionäre Vorsorgeeinrichtung erfüllt zusätzlich zu allen obgenannten “Good Practice” Bedingungen auch alle folgenden Kriterien:
- Das Vermögen wird weitgehend in Sektoren angelegt, die ökologisch nachhaltig sowie sozial und ethisch vertretbar sind.
- Weitgehend ausgeschlossene Tätigkeiten sind insbesondere Förderung fossiler Energieträger, Betrieb fossiler und nuklearer Kraftwerke, klimaschädliche Airlines, Herstellung klimaschädlicher Fahrzeuge, Herstellung von nuklearer und konventioneller Waffen und von Kriegsmaterial, Tabak, Firmen mit klimaschädlicher Landnutzung und schädlicher Wirkung auf Biodiversität und Firmen, die Menschenrechte missachten.
- Innerhalb der erlaubten Sektoren werden Unternehmen nach einem strengen Best-in-class Ansatz mit Ausschluss der Worst-in-Class Titel oder aufgrund einer gleichwertigen Konstruktion mit Unter-/Übergewichtung selektioniert; vorbildlich ist dabei das Best-in-Service Prinzip von Inrate.
- Dies erfordert eine einschneidende Reduktion der investierbaren Titel oder ein gleichwertiger, massiver Eingriff mittels Unter- und Übergewichtungen.
- Damit werden auch die Unternehmen mit hoher CO2eq-Intensität und hohen absoluten Emissionen ausgeschlossen, verursacht durch Eigenausstoss sowie durch die Emissionen der Lieferkette (upstream und downstream, Scope 1, 2, und 3).
- Tätigkeiten und Institutionen mit positiver, realwirtschaflicher Wirkung auf Gesellschaft, Umwelt und Klima werden bevorzugt: im Bereich erneuerbare Energien, ökologische Land- und Forstwirtschaft, ökologisches Bauen, Errichtung und Unterhalt von Infrastruktur, die für eine ökologisch nachhaltige Lebensweise notwendig ist, Dienstleistungen der Gesundheit und des täglichen Bedarfs im Rahmen des ökologisch Vertretbaren, Klimagerechtigkeit, Klimaanpassung im globalen Süden, Mikrofinanz im Rahmen der Sustainable Development Goals.
- Insgesamt bewegen sich die Visionäre somit auf einem Pfad zu Netto-Null weit vor 2050, betreiben wirkungsmaximiertes Impact Investing und fördern die Klimagerechtigkeit.
- Bei Anlagevolumen > 5 Mia CHF: Im Falle von Staatsobligationen sind nur Länder mit einer Politik investierbar, die auf die Erfüllung gleichwertiger ESG- und Klima-Kriterien ausgerichtet ist.
- Bei Anlagevolumen > 5 Mia CHF: ESG- und klimawirksames Investor’s Engagement im Aus- und Inland ist Bedingung.
Tendenzen
Im Dunkeln
Das Anlageverhalten der Pensionskassen ist entscheidend für die Klimapolitik der Schweiz und ihren Beitrag für die Sustainable Development Goals. Sie sind der Öffentlichkeit – der Zivilgesellschaft und der Politik – gegenüber Rechenschaft schuldig, wie weit sie ihre Verantwortung für den Beitrag der Schweiz zu diesen planetarischen Zielen wahrnehmen.
Wenn die Institution folglich keine öffentliche Website mit Informationen über ihre Organisation und ihre Anlagepolitik führt und sich der Beantwortung der Anfragen der Klima-Allianz nach Offenlegung aller notwendigen Informationen entzieht, lautet die Einstufung: im Dunkeln.
Abfallend
Die Klima-Allianz wendet dieses Kriterium neu bei der vorliegenden Bewertungsperiode 2020-2022 an. Die Vorsorgeeinrichtung ist infolge der höheren Stringenz der Rating-Kriterien, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele und der Sustainable Development Goals erforderlich ist, im Rückstand.
Beispielsweise:
- sie genügt den neu angepassten Rating-Kriterien für “Orange” beziehungsweise “Hellgrün” nicht mehr,
- sie hat gar nicht oder erst in Ansätzen begonnen, sich zu bewegen,
- sie hat auf ihrer Website noch keine Nachhaltigkeitspolitik publiziert (gemäss Empfehlungen, Schritt 1),
- oder sie hat sich zwar Nachhaltigkeitsgrundsätze gegeben, diese bisher aber nicht um die Dimension Klimaverträglichkeit ergänzt (Empfehlungen, Schritt 2),
- und/oder sie ist vorerst nur Mitglied geworden bei Vereinigungen für Nachhaltigkeit (gemäss Empfehlungen, Schritt 3).
Stagnierend
Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum zwar erste Massnahmen getroffen, die ihren Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und der Klimaverträglichkeit vorbereiten, jedoch fehlen praktische Schritte in relevantem Ausmass.
Beispielsweise beschränkt sie sich auf folgendes:
- sie hat ihre Nachhaltigkeitsgrundsätze – verschriftet oder faktisch – um die Dimension Klimaverträglichkeit ergänzt (Empfehlungen, Schritt 2),
- und sie ist Mitglied bei Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3),
- sie hat praktische Schritte im Investor’s Engagement (Empfehlungen, Schritt 5) unternommen,
- und/oder sie ist erst daran, Grundlagenarbeit für die Planung einer Portfolio-Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) zu unternehmen,
oder aber:
- auf Seite ihrer Vermögensverwalter erfolgten erste Schritte zur Dekarbonisierung auf einem oder mehreren Standard-Finanzprodukten, ohne ihr eigenes Zutun – sie selbst hat keine Initiative für Massnahmen auf dem Portfolio-Anteil in Eigenkontrolle ergriffen (Empfehlungen, Schritt 4).
Etwas besser
Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum erste Massnahmen getroffen, die sie auf ihrem Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und Klimaverträglichkeit vorangebracht haben, respektive sie hat in dieser Periode wenige weitere Schritte auf einem Paris-kompatiblen Pfad unternommen.
Beispielsweise erfüllt sie wenige der folgenden Punkte:
- sie wendet Nachhaltigkeitsgrundsätze an, welche die Dimension Klimaverträglichkeit faktisch oder explizit einschliessen (Empfehlungen, Schritt 2),
- und sie ist Mitglied bei Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3),
- und/oder sie hat praktische Schritte zum Investor’s Engagement unternommen (Empfehlungen, Schritt 5) und dokumentiert deren Inhalte und Ergebnisse,
- und/oder sie plant die Messung des CO2-Fussabdrucks und/oder die Durchführung einer Klima-Szenarioanalyse (Empfehlungen, Schritt 6),
- und/oder sie ist daran, Grundlagenarbeit für die Planung einer Portfolio-Dekarbonisierung (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) zu unternehmen.
Jedoch fehlen noch dokumentierte praktische erste oder weitere Schritte der Portfolio-Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7).
Besser
Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum eine bestimmte Zahl von Massnahmen getroffen, die sie auf ihrem Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und Klimaverträglichkeit vorangebracht haben, respektive sie hat in dieser Periode mehrere weitere Schritte auf einem Paris-kompatiblen Pfad unternommen.
Beispielsweise erfüllt sie mehrere der folgenden Punkte:
- sie hat einen ersten Schritt der Dekarbonisierung des Portfolios unternommen (Empfehlungen, Schritt 4),
und/oder sie wendet Nachhaltigkeitsgrundsätze an, welche die Dimension Klimaverträglichkeit explizit einschliessen (Empfehlungen, Schritt 2), - und sie ist Mitglied bei mehreren Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3),
- und/oder sie hat praktische Schritte wie Investor’s Engagement unternommen (Empfehlungen, Schritt 5) und dokumentiert deren Inhalte und Ergebnisse,
- und/oder sie plant die Messung des CO2-Fussabdrucks und/oder die Durchführung einer Klima-Szenarioanalyse (Empfehlungen, Schritt 6),
- und/oder sie ist daran, Grundlagenarbeit für die Planung einer Portfolio-Dekarbonisierung und Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) zu unternehmen.
Viel besser
Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum eine Vielzahl von Massnahmen getroffen, die sie auf ihrem Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und Klimaverträglichkeit stark vorangebracht haben, respektive sie hat in dieser Periode trotz oder wegen der neu stringenteren Kriterien “Good Practice” Status erreicht oder viele weitere Schritte auf einem Paris-kompatiblen Pfad unternommen.
Beispielsweise erfüllt sie die Mehrzahl der folgenden Punkte:
- sie hat einen oder mehrere massgebende Schritte der Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität des Portfolios unternommen (Empfehlungen, Schritte 4 und 7),
- sie hat die Messung des CO2-Fussabdrucks und/oder eine Klima-Szenarioanalyse durchgeführt (Empfehlungen, Schritt 6),
sie hat weitere Schritte verbindlich angekündigt (Empfehlungen, Schritte 4 und 7), - sie wendet Nachhaltigkeitsgrundsätze an, welche die Dimension Klimaverträglichkeit explizit einschliessen (Empfehlungen, Schritt 2),
sie ist Mitglied bei mehreren Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3), - sie praktiziert Investor’s Engagement (Empfehlungen, Schritt 5) und dokumentiert deren Inhalte und Ergebnisse,
sie hat Grundlagenarbeit für die Planung einer weiteren Portfolio-Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) unternommen.
Sehr viel besser
Die Vorsorgeeinrichtung hat im Beobachtungszeitraum, über ihre bisherige, nachhaltige Praxis hinaus, eine Vielzahl weiterer Massnahmen getroffen, die sie auf ihrem Weg in Richtung Erhöhung der ESG-Qualität und Klimaverträglichkeit noch stärker vorangebracht haben, respektive sie hat in dieser Periode auch trotz oder wegen der neu stringenteren Kriterien “Good Practice” Status erreicht oder viele weitere Schritte auf einem Paris-kompatiblen Pfad unternommen.
Beispielsweise erfüllt sie praktisch alle der folgenden Punkte:
- sie hat bereits mehrere massgebende Schritte der weiteren Dekarbonisierung des Portfolios mit Erhöhung der ESG-Qualität unternommen (Empfehlungen, Schritt 7), idealerweise auch unter Einschluss der Staatsobligationen,
- sie hat die Messung des CO2-Fussabdrucks und/oder eine Klima-Szenarioanalyse durchgeführt (Empfehlungen Schritt 6),
sie hat weitere Schritte verbindlich angekündigt (Empfehlungen, Schritt 7), - sie wendet Nachhaltigkeitsgrundsätze an, welche die Dimension Klimaverträglichkeit explizit einschliessen (Empfehlungen, Schritt 2),
sie ist Mitglied bei mehreren Vereinigungen für Nachhaltigkeit (Empfehlungen, Schritt 3), - sie praktiziert Investor’s Engagement (Empfehlungen, Schritt 5) und dokumentiert deren Inhalte und Ergebnisse,
- sie hat Grundlagenarbeit für die Planung einer weiteren Portfolio-Dekarbonisierung mit Erhöhung der ESG-Qualität (Empfehlungen, Schritte 4 und 7) unternommen.
Seit langem nachhaltig
Die Vorsorgeeinrichtung ist umfassend nachhaltig, weil sie eine weitgehende ESG-Integration im Anlageprozess praktiziert, etwa indem sie nach einem Best-in-Class Ansatz oder einem Best-in-Service Ansatz und/oder durch Sektorausschlüsse das investierbare Anlageuniversum weitgehend auf Firmen mit hohem ESG-Rating einschränkt; sie schliesst damit auch die Unternehmen mit hoher CO2eq-Intensität und hohen absoluten Emissionen aus, verursacht durch Eigenausstoss sowie durch die Emissionen der Lieferkette (upstream und downstream, Scope 1, 2, und 3).