Klima-Rating Finanzanlagen
Empfehlungen für die Klimaverträglichkeit der Wertschrifteninvestitionen - Der 7-Punkte-Plan für die Pensionskassen
PDF Langversion als Leitfaden (Stand November 2020)
Kernbotschaften
Die Vorsorgeeinrichtungen sind den Aufsichtsbehörden sowie ihren Versicherten und Rentenbeziehenden Rechenschaft schuldig. Ihre Tätigkeiten unterliegen der treuhänderischen Sorgfaltspflicht. Die Anlagepolitik – Strategien, Umsetzungs- und Anlageprozess – muss definiert sein und die Ausführung kontrolliert und dokumentiert werden.
Pensionskassen haben ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Sie müssen die bestmögliche Rendite erzielen, dabei aber die Risiken von Wertverlusten ihrer Wertschrifteninvestitionen minimieren.
Das Rechtsgutachten Niederer Kraft Frey (NKF) von Oktober 2018 besagt, dass die Sorgfaltspflicht auch die Berücksichtigung der Klimarisiken und -chancen einschliesst. Das Risikomanagement hat mittels Umschichtungen auf Portfolioebene zu erfolgen. Mit intelligenter Umstrukturierung lassen sich gleichzeitig die Opportunitäten der grünen Transition (Klimachancen) wahrnehmen.
ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) sowie Klimarisiken sind bereits materiell.
Wenn die grünen, nachhaltigen Umschichtungen genügend weit greifend sind, bringen sie bereits heute bessere Renditen, erhöhen die Umwelt- und Sozialkompatibilität und senken gleichzeitig die CO2-Intensität des Portfolios.
Ausübung des Aktionärseinflusses (Investor’s Engagement) ist zu unterstützen, schützt aber nicht vor Wertverlusten. Wer seinen Einfluss auf fossile Unternehmen überschätzt und allzu lange hofft, sie würden grün, hat das Nachsehen. Im Lichte der Ziele des Pariser Klimaabkommens hat ihr Geschäftsmodell keine Zukunft.
Eine ESG- und Klimastrategie mit Dekarbonisierungsplan ermöglicht den Vorsorgeeinrichtungen, weiterhin gesetzeskonform zu investieren und sich den neuen Rahmenbedingungen ihrer treuhänderischen Sorgfaltspflicht anzupassen.
7-Punkte-Plan (Stand November 2020)
Die nachfolgenden Schritte sind die Grundlage unseres Prozesses für das Klima-Rating. Für jede der 7 Stufen legen wir im Factsheet der Institution jeweils unsere Bewertung offen. Für die Höherstufung in “Orange” ist gemäss unseren Rating-Kriterien die Erfüllung von Punkt 4 (Erste Schritte in der Portfolio-Dekarbonisierung) massgebend. Wir führen eine Institution als “Good Practice” mit “Hellgrün” auf, wenn das in Punkt 7 festgehaltene Ziel (Portfolio-Dekarbonisierung auf Basis eines Paris-kompatiblen Absenkungspfades) umgesetzt ist. Die Klima-Allianz gewichtet die übrigen Schritte unter den Rating-Kriterien für die “Tendenz”.
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Grundsätze der Nachhaltigkeits-/ESG-Politik festlegen
Mehrere Institutionen haben sich bereits allgemeine Regeln gegeben, die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) als zusätzlichen Faktor neben den klassischen Dimensionen der Anlagepolitik (Liquidität, Sicherheit und Ertrag) einführen.
Die Einführung der Nachhaltigkeit in der Form eines z.B. im Anlagereglement verankerten Grundsatzes ist ein Startpunkt für die Implementierung der Nachhaltigkeits-/ESG-Politik gemäss der nachfolgenden Empfehlungen. Konkretere Festlegungen sollten z.B. in einer Nachhaltigkeits-Charta oder mittels eines Credos publiziert werden. Sie sollten der Öffentlichkeit auf der Website zugänglich gemacht werden.
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Rechtsgutachten NKF beachten, Klimastrategie einbinden in Nachhaltigkeits-/ESG-Politik
Mehrere Pensionskassen haben bereits öffentlich kundgetan und/oder durch faktische erste Dekarbonisierungsmassnahmen bewiesen, dass sie die Klimarisiken als Teil ihrer treuhänderischen Sorgfaltspflicht einbeziehen.
Die Festsetzung einer Klimastrategie oder einer Klimapolitik sollte integrierender Bestandteil der veröffentlichten Festlegungen z.B. einer detaillierten Nachhaltigkeits-Charta oder eines Credos sein. Dies setzt die Grundlage für die zukünftige Evolution zu Massnahmen zur Dekarbonisierung, die den Erkenntnissen des Rechtsgutachten Niederer Kraft Frey (NKF) Folge leisten.
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Vereinigungen für Nachhaltigkeit beitreten
Die Mitgliedschaften bei Vereinigungen wie Ethos und Swiss Sustainable Finance sind wichtige Elemente, damit die Anlageverantwortlichen sich eine Übersicht über die ESG-Thematik verschaffen und sich das erforderliche Know-how für eine Nachhaltigkeits- und Klimastrategie erarbeiten können.
Durch die Unterzeichnung der UN-Principles of Responsible Investing (UN-PRI) verpflichten sich Vorsorgeeinrichtungen und Vermögensverwalter zur Erweiterung ihrer Governance und ihrer Anlagestrategie um die ESG-Faktoren und zum entsprechenden Reporting, wie sie diese umsetzen. Damit begeben sie sich zum Startpunkt eines Weges zur fortschreitenden Anwendung der ESG-Kriterien.
Die Mitgliedschaft in der Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC) setzt ein Zeichen, dass sich die Kasse für die globale Zusammenarbeit und für das Ziel einer kohlenstoffarmen Wirtschaft einsetzt. Als Mitglied bekennt sie sich dazu, dass ihre treuhänderische Sorgfaltspflicht die Berücksichtigung der Klimarisiken einschliesst (siehe IIGCC-Leitfaden); sie anerkennt auch die Notwendigkeit der Minimierung der Risiken, dass die Investitionen unerwartet an Ertragskraft und Marktwert verlieren, somit Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen (“Stranded Assets”).
Pensionskassen-spezifisch klimawirksam ist die Teilnahme am Montreal Carbon Pledge, weil sich die Pensionskasse verpflichtet, den CO2-Fussabdruck der Portfolien regelmässig zu messen.
Vorreiter-Investoren (Versicherungen, Pensionskassen, Banken), darunter Swiss Re und Zurich Insurance Group, bilden den Kern der UN-Convened Net-Zero Asset Owner Alliance: «The members of the Alliance commit to transitioning their investment portfolios to net-zero GHG emissions by 2050 consistent with a maximum temperature rise of 1.5°C above pre-industrial temperatures». Sehr klimawirksam ist die Verpflichtung der Teilnehmer zum Reporting des Fortschrittes in ihrer Dekarbonisierung der Portfolien (siehe FAQ PRI «The Net-Zero Asset Owner Alliance»).
Mit der Veröffentlichung ihrer Mitgliedschaften und Engagements auf den Websites geben die Pensionskassen ein starkes Signal, dass sie sich als Teil eines umfassenden Kollektivs für Nachhaltigkeit und Klimaschutz betrachten.
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Erste Schritte der Portfolio-Dekarbonisierung planen, konzipieren und durchführen
Eine Reihe von Pensionskassen, die schätzungsweise ein Drittel des totalen Anlagevolumens der Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz darstellen, hat sich mindestens teilweise von den Kohlefirmen (Produzenten und/oder Stromerzeuger) getrennt. Die Pensionskasse Coop hat begonnen, auf Green Impact Investing bei den Alternativen Anlagen zu setzen, und dekarbonisiert damit ebenfalls ihr Wertschriftenportfolio. Die nachhaltigen Pionier-Pensionskassen LUPK und MPK haben ihr Aktien- und Obligationenportfolio nach “Good Practice” Gesichtspunkten gemäss ESG-Kriterien und damit auch klimaverträglich umgeschichtet. Die NEST Sammelstiftung ist seit langem nachhaltig und ihr Ansatz bezüglich CO2-Fussabdruck visionär. Dies beweist die Machbarkeit der Dekarbonisierung des Portfolios bei Erhaltung des Gebots der Diversifikation und der Gesetzeskonformität.
Vermögensverwalter und Fondsanbieter müssen ein Grundverständnis und die Kompetenz für das Investieren aufgrund von ESG- und Klimakriterien haben. Deshalb sollten die Pensionskassen a priori nur Vermögensverwalter und Fondsanbieter selektionieren, welche die UN-Principles of Responsible Investing (UN-PRI) unterzeichnet haben, oder aber die in der Praxis seit langem nach Best Practice Standards investieren. Von den bestehenden Asset Managers und Fondsverwaltern sollten sie den Beitritt zu den UN-PRI verlangen. Damit verpflichten sich Vermögensverwalter und Fondsanbieter zur Erweiterung ihrer Governance und ihrer Anlagestrategie um die ESG-Faktoren und zum entsprechenden Reporting, wie sie diese umsetzen.
Den Vermögensverwaltern der Anlagesegmente, die zur Umsetzung erster Schritte gewählt werden, sollten geeignete Vorgaben zur Dekarbonisierung gemacht oder Erwartungen zu diesem Ziel ausgesprochen werden. Instruktionen für Ausschlüsse können passend sein, oder die Vorgabe klimawirksamer ESG-Benchmarks und/oder Gebrauch von Finanzprodukten auf Basis von ESG-Indizes wie die MSCI ESG Leaders Familie. Im Falle der Selektion von Fonds sollten die ESG-Daten und die CO2-Intensität als Grundlage des Entscheides vorliegen oder eingeholt werden. Der CO2-Analyse sollte nicht nur die Erfassung aufgrund von direkten Emissionen innerhalb einer Firma (Scope 1) und Emissionen aus bezogener Energie (Scope 2) sondern auch von indirekten Emissionen zugrundeliegen. Diese werden durch die wirtschaftliche Tätigkeit einer Firma verursacht (Scope 3, z.B. Transport, Gebrauch und Entsorgung ihrer Produkte).
Es sollte sichergestellt werden, dass die Investment Controllers und Consultants die Erweiterung der treuhänderischen Sorgfaltspflicht auf Klimarisiken und -chancen im Rahmen der Dekarbonisierungsabsicht kompetent und effizient unterstützen.
Die vorausschauende, transparente Information der Öffentlichkeit über geplante CO2-senkende Massnahmen betont die Ernsthaftigkeit der Pensionskasse, sich mit dem Ziel einer fortschreitenden Absenkung in Linie mit dem Pariser Klimaabkommen zu befassen.
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Klimawirksames Engagement und Stimmrechtsausübung besonders im Ausland (von fossilen Energieträgern abhängige Sektoren)
Mit der Beteiligung am ETHOS Engagement Pool Schweiz, am ETHOS Engagement Pool International oder gleichwertigen externen Dienstleistern bündelt die Vorsorgeeinrichtung ihre Kräfte mit anderen institutionellen Anlegern, um ihren Einfluss als Aktionärin wahrzunehmen. Ausgewählte, gemäss ESG-Kriterien tief bewertete Unternehmen werden mit direkten Briefen, Anträgen und Dialog zu mehr Nachhaltigkeit aufgefordert (siehe auch Zusammenfassung der Aktivitäten von ETHOS International 2019). Die bestmögliche Stimmrechtsausübung und die Unterstützung aller klimapositiven Aktionärsanträge an Generalversammlungen intensivieren die Wirkung.
Die unterstützende Beteiligung bei internationalen Investoren-Initiativen für die Erreichung der Ziele der Pariser Klimaabkommens, etwa der Climate Action 100+ Initiative ist ein einfacher und wirksamer Schritt, um die Dekarbonisierung der 100 grössten Treibhausgas-Emittenten unter den globalen Unternehmen zu fördern. Diese gewichtige Initiative grosser globaler Investoren erklärt “mit den Unternehmen, in die wir investieren, zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass sie die Risiken minimieren und offenlegen und die Chancen des Klimawandels und der Klimapolitik maximieren”. Die Initiative fordert von den Unternehmen eine Dekarbonisierung im Einklang mit dem Pariser Abkommen mittels einer passenden Governance-Struktur, bei der die Verantwortung für das Thema Klimawandel beim Verwaltungsrat liegt. Die Investoren erwarten weiterhin eine transparente Berichterstattung zu den Chancen und Risiken des Geschäftsmodells sowie zu den klimabezogen Finanzrisiken auf der Basis der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures der G20 (TCFD). Damit sollen Verhaltensänderungen bewirkt und den Investoren bessere Grundlagen für Anlageentscheide geboten werden.
Auch die Teilnahme an der Investor Decarbonization Initiative von ShareAction ist empfehlenswert; diese Klima-Engagement-Initiative zielt darauf hin, dass Unternehmungen 100 % erneuerbare Energie verwenden, ihre Energieeffizienz steigern und auf elektrische Mobilität umsteigen.
Schliesslich sendet die Unterzeichnung des Global Investor Statement to Governments on Climate Change ein starkes Signal an die Regierungen und die Politik aller Länder. Bis heute fordern über 630 globale Investoren, darunter führende institutionelle Anleger, zeitnah wirksame Massnahmen zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens.
Direktes und wirksames aktives Aktionariat im In und Ausland stützt sich auf zwei Handlungsachsen: das Engagement (Dialog mit Briefen, Eingaben, Telefonaten und physischen Treffen) und auf die Ausübung der Stimmrechte. Dieses aktive Aktionariat ist in jedem Fall sehr wichtig bei einer Vielzahl von Sektoren und Firmen. Bedingung ist aber, dass das Geschäftsmodell der Unternehmen gute Perspektiven für eine wesentliche und kontinuierliche Verbesserungen bezüglich Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit bietet.
Für das Ziel der Ausrichtung der Wirtschaft am 1,5°C-Pfad wie im Pariser Abkommens vorgegeben hat Engagement seine Berechtigung bei Unternehmen aller Sektoren, soweit deren Geschäftsmodell Perspektiven für ein zeitgerechtes Einschwenken auf den 1.5-°C-konformen Klimapfad bietet. Dafür massgebend sind die Senkung des CO2-Fussabdrucks der eigenen Tätigkeit sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Gute Beispiele für Unternehmen mit Entwicklungspotenzial sind zu finden in den Sektoren Stromversorgung, Transport (Strasse, Meer, Luft), Zement, Stahl, Chemie und Nahrungsmittel. Auch die Finanzinstitute sind anzuhalten, ihre Investitionen und Finanzierungen klimaverträglich umzulenken.
Im engeren Feld der besonders CO2-intensiven Industriesektoren – der Produzenten von fossilen Energieträgern und der davon abhängigen Stromerzeuger – sollte, falls ein Divestmentbeschluss im Einzelfall als verfrüht betrachtet wird, das Engagement mit besonders hoher Priorität und Stringenz stattfinden.
Das Engagement sollte auf einer klaren Definition von Zielen beruhen, im Einklang mit dem 1,5°C- Pfad, sowie auf einer Wirkungsmessung. Bei ausbleibender Anpassung des Geschäftsmodells ist zeitnahes Divestment aus Risikoüberlegungen angebracht. Im Falle eines sich abzeichnenden Misserfolges sollten eine fortschreitende Untergewichtung im Portfolio und /oder klare Ausstiegsfristen festgelegt werden. Dass es nicht im Widerspruch zum Gebot der Diversifikation steht, “keine Anlagen mehr in die von Klimarisiken betroffenen fossilen Energien” zu tätigen, ist durch das Rechtsgutachten Niederer Kraft Frey (NKF) ausdrücklich abgesichert.
Für die besagten Industriesektoren mit grossen CO2-Risiken sollten bereits zu Beginn des Engagements parallel zum Engagement geeignete Umschichtungskonzepte für das Portfolio entwickelt werden, damit darauf ein Paris-kompatibles Dekarbonisierungziel möglich wird. Lösungen sind etwa progressive Untergewichtung von Sektoren und/oder Firmen (sogenanntes Worst-out), Best-in-class-Selektion oder die Evaluation und Einführung klimaverträglicher Indizes.
Als klimawirksam unter aktuellen “Good Practice” Aspekten” betrachtet die Klima-Allianz etwa das mehrjährige Engagement-Programm des Ethos Engagement Pool International, in dem 8 europäische Elektrizitätsunternehmen mit Aussichten auf Anpassung des Geschäftsmodells aufgefordert werden, sich auf eine kohlenstoffarme Zukunft vorzubereiten (siehe ETHOS-Engagement Programm). Auch ein direktes Engagement durch Übernahme von Teilaufgaben im Rahmen der Climate Action 100+, wie praktiziert durch die BVK, ist ein gutes Beispiel (siehe auch Engagement Report der BVK).
Mehr dazu ist der Präsentation “Kombination von Engagement und Divestment” zu entnehmen, welche die Position der Klima-Allianz zum Investor’s Engagement dargelegt.
Die Pensionskasse sollte über die Ergebnisse des Engagements transparent informieren und sich im Voraus zum Divestment bei ausbleibender Misserfolg verpflichten.
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CO2-Fussabdruck messen und/oder Klima-Szenarioanalyse durchführen
Für eine quantitative Szenarioanalyse, welche den potenziellen Climate Value at Risk ermittelt, stellt Swiss Sustainable Finance die Anleitung “Measuring Climate-related Risks in Investment Portfolios” zur Verfügung. Damit erhalten Pensionskassen Entscheidungsgrundlagen in Form der potenziellen Wertverluste pro Industriesektor und pro Unternehmen auf ihren Portfolios. Zudem erhalten sie Informationen zu den zukünftigen Gewinnpotenzialen (etwa der Sektoren und Firmen, die an der grünen Energietransition beteiligt sind).
Die Ermittlung des CO2-Fussabdrucks (CO2-Intensität des Portofolios) setzt entweder den Ist-Zustand als Referenz fest und/oder sie misst den Erfolg von bereits durchgeführten Massnahmen im Vergleich zu einem Markt-Benchmark. Beispiele für kompetente Dienstleister sind Inrate sowie CSSP, der auf die Firmendaten von ISS ESG zurückgreift. Beide schliessen den Scope 3 (indirekte Emissionen) ein. Die nachhaltigen Pensionskassen NEST, MPK sowie die PKZH, die sich ein definiertes Klimaziel bei den Aktien gesetzt hat, zeigen, wie es geht.
Bei beiden Ansätzen sollte die Ermittlung der Exposition die gesamte Wertschöpfungskette der Unternehmungen, also die Treibhausgasemissionen Scope 1, 2 und 3 einschliessen. Der Einbezug des Scope 3 ist zur Abschätzung der finanziellen Klimarisiken besonders wichtig. Nur damit werden bei den Produzenten fossiler Energieträger die Emissionen der nachfolgenden Verbraucher erfasst (also insbesondere das Verbrennen von Erdöl und Erdgas in Industrie, Transport und Gebäuden). Auch wenn derzeit zur Ermittlung des Scope 3 einige Datenlücken noch durch Schätzungen geschlossen werden müssen, ist die Publikation des CO2-Fussabdrucks nur auf Basis von Scope 1 und 2 zur Beurteilung der finanziellen Klimarisiken wenig geeignet.
Die Veröffentlichung dieser CO2-Daten für die Aktien und die Obligationen und der Messmethodik auf der Website stellt die Vergleichbarkeit sicher und dient der Glaubwürdigkeit der Pensionskasse auf ihrem Pfad zur Dekarbonisierung.
7
Portfolio-Dekarbonisierung auf Basis eines Paris-kompatiblen Absenkungspfades planen, kommunizieren und durchführen
Die nachhaltigen Pensionskassen LUPK und MPK, sowie die PKZH, die sich ein definiertes Klimaziel bei ihren Aktien gesetzt hat, haben sich bereits zur weiteren Absenkung der CO2-Intensität verpflichtet. Dabei haben sie eine intelligente, grün gewichtete Diversifikation anstelle der konventionellen Ausrichtung am Tracking Error zu konventionellen, klimaexponierten Markt-Benchmarks gewählt. Als erste Versicherungsgesellschaft der Schweiz führt die Bâloise mit ihrer Sammelstiftung für die berufliche Vorsorge eine nachhaltige Pensionskasse: mit ihrer ESG-Integration hoher Eingriffstiefe verfügt sie über einen Mechanismus, der den Weg der weiteren Dekarbonisierung vorzeichnet.
Alle kohlenstoffintensiven (Sub-)Sektoren und Unternehmen, deren Aussichten auf eine Wende im Geschäftsmodell nicht gegeben sind, sollten nicht oder allenfalls nur noch befristet im Portfolio (Aktien, Obligationen) gehalten werden. Hochsensitive Sektoren sollten sich nicht im Portfolio befinden. Dies betrifft insbesondere die Förderer von Kohle (eingeschlossen die Rohstofffirmen mit mehr als 5% Anteil von Kohle) und die Stromerzeuger mit mehr 5% Abhängigkeit von Kohle als Energieträger.
Die Anlageverwalter müssen eine hohe Kompetenz im nachhaltigen und klimaverträglichen Investieren aufweisen. Deshalb sollten die Pensionskassen a priori nur Vermögensverwalter und Fondsanbieter selektionieren, welche die UN-Principles of Responsible Investing (UN-PRI) unterzeichnet haben, oder aber die in der Praxis seit langem nach “Good Practice” Standards investieren. Es sind ihnen präzise Vorgaben zur Dekarbonisierung zu machen, oder Erwartungen zu diesem Ziel auszusprechen. Dies kann etwa in der Form von klimawirksamen ESG-Benchmarks und/oder Gebrauch von Finanzprodukten auf Basis solcher Indizes erfolgen. Das Controlling mit Messung des CO2-Fussabdruckes durch kompetente Dienstleister (Beispiele Inrate und CSSP, welche beide den Scope 3 einschliessen) misst den Erfolg der Anlageverwalter im Vergleich zum CO2-Benchmark des Weltmarktdurchschnitts der respektiven Anlagesegmente.
Die Selektion, die Vorgaben und das Monitoring der internen und externen Anlageverwalter sollten pro Anlagekategorie oder -segment überprüft und wo erforderlich angepasst werden.
Die Klima-Allianz stuft die folgenden Elemente – zusammengenommen – als «Good Practice» ein:
- die Pensionskasse hat nachvollziehbar dokumentiert, dass sie mindestens bei ihrer in Bezug auf das Anlagevolumen gewichtigsten Wertschriften-Anlageklasse – meist Aktien bei Pensionskassen oder Obligationen bei Vollversicherungen – mit hoher Wahrscheinlichkeit bis Ende 2024 in Bezug zum Weltmarkt-Benchmark (Stand 2020) eine um mindestens 50% tiefere CO2-Intensität (Scope 1, 2 und vorzugsweise auch Scope 3) erreichen oder übertreffen kann – oder ein gleichwertig positiver Klima-Impakt auf Basis einer vergleichbaren Messgrösse zu erzielen ist.
- Bereits getroffene Massnahmen und/oder glaubwürdige Verlautbarungen lassen darauf schliessen, dass für den verbleibenden in Bezug auf das Anlagevolumen gewichtigen Teil der Wertschriftenanlagen (meist Obligationen) bis Ende 2026 das Potenzial für eine vergleichbare Reduktion besteht.
Die vorausschauende, transparente Information der Öffentlichkeit über die Selbstverpflichtung zu einem Absenkungspfad mit Mass der Reduktion innerhalb eines definierten Zeitraums unterstreicht den Willen der Pensionskasse, sich an den aktuellen und zukünftigen Umsetzungsmassnahmen zum Pariser Klimaabkommen auszurichten.